ALLGEMEINES

Mein Angebot in systemischer Beratung und  Coaching bezieht sich auf Selbstzahler.  

Krankenkassen übernehmen  keine Kosten für ein systemisches Einzel-, Paar-oder Familiencoaching.

Das hat aber auch durchaus seine Vorteile für Sie als Selbstzahler/in, denn Sie sparen sich:

  • monatelange Wartezeiten
  • langwierige Gutachten zur Kostenübernahme
  • bürokratische Vorschriften zum anzuwendenden Verfahren
  • Vorgaben zur Länge und Dauer der Zusammenarbeit
  • Einblicke von Dritten in Ihre Privatsphäre

In der Regel ist berufsbezogenes Coaching als Werbungskosten steuerlich absetzbar
(§ 9 und 19 ESTG). Selbstständige und Freiberufler können Coaching als Betriebskosten geltend machen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrem Steuerberater aufklären.

Wenn Sie über ein sehr geringes Einkommen verfügen, bemühe ich mich, mit Ihnen eine verträgliche Lösung zu finden. Melden Sie sich bitte einfach.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie ihn bitte spätestens 2 Werktage vorher ab, damit Ihnen keine Kosten entstehen.

Bei Workshops entnehmen Sie die Rücktrittsvereinbarungen den jeweiligen Anmeldeformularen.